Fotocredits sind kein Bonus. Sie sind Urheberrecht. Wer ein Foto verwendet, nennt daher den Namen des Fotografen — sichtbar und korrekt. Das gilt für Print genauso wie für Websites oder Instagram.
Der § 13 UrhG stellt das klar: Fotografen haben das Recht auf Namensnennung bei Reproduktion und Verbreitung ihrer Werke. Dieses Recht bleibt außerdem unabhängig davon bestehen, ob Nutzungsrechte gekauft oder abgetreten wurden.
Die korrekte Angabe lautet also:
Foto: Raimund Verspohl (rayhen.photography)
Stell Dir vor, Dein Produkt erscheint auf einer Shopping-Seite — aber Dein Name fehlt. Fotocredits funktionieren deshalb ähnlich: Aufträge entstehen oft, weil jemand ein Foto sieht und sich ebenfalls porträtieren lassen möchte. Ohne Namensnennung geht diese Verbindung verloren.
Bild- und Nutzungsrechte werden in regelmäßigen Abständen auch in Raimund Verspohls Newsletter behandelt.

Direkt unter dem Foto oder am Ende der Druckseite. Bei ausreichend Platz gerne auch mit URL: rayhen.photography
Mit Verlinkung auf rayhen.photography
Zusätzlich zur Nennung: Tagging @_raimund_verspohl_photography auf Instagram.
Bitte vorab anfragen.