AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Raimund Verspohl-Spring

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 1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Raimund Verspohl-Spring (nachfolgend „Fotograf“) und den Kundinnen und Kunden.

1.2 Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Fotografen durch die Kundin beziehungsweise den Kunden zustande.

2.2 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und diesen AGB.

3. Leistungen

3.1 Der Fotograf verpflichtet sich, die im Angebot beschriebenen Leistungen zu erbringen.3.2 Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

4. Nutzungsrechte

4.1 Die Kundin beziehungsweise der Kunde erhält einfache Nutzungsrechte an den entstandenen Fotos für interne Zwecke, Websites, Social Media, Marketingmaterialien und Präsentationen.

4.2 Die Nutzungsrechte gelten zeitlich unbeschränkt und weltweit.

4.3 Eine erhebliche Bearbeitung oder Veränderung der Fotos bedarf der Rücksprache mit dem Fotografen.

4.4 Der Fotograf behält das Urheberrecht an den Fotos. Eine Nennung des Fotografen (Raimund Verspohl-Spring) wird bei jeder Veröffentlichung der Fotos erwünscht. Siehe Anleitung Fotocredits.

5. Vergütung

5.1 Die Vergütung für die Leistungen des Fotografen ergibt sich aus dem jeweiligen, projektbezogenen Angebot.

5.2 Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.

5.3 Zahlungen sind wie im Angebot vereinbart zu leisten.

 

6. Anzahlung

6.1 Eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrags, laut Aufstellung in der entsprechenden Buchungsbestätigung, ist bei mündlicher beziehungsweise schriftlicher Buchung, Zusage und/oder Vertragsabschluss fällig.

6.2 Die Anzahlung wird im Falle einer Stornierung entsprechend der nachstehenden Stornierungsregelungen angerechnet.

7. Stornierung

  • Bei Absagen bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin fallen keine Stornokosten an, bereits geleistete Anzahlungen werden vollständig zurückerstattet. Abzüglich etwaiger Auslagen des Fotografen für Subunternehmen oder Materialien.
  • Bei Absagen zwischen 13 und 7 Tagen vor dem Termin wird eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des vereinbarten Honorars fällig.
  • Bei Absagen zwischen 6 Tagen und 48 Stunden vor dem Termin wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars fällig.
  • Bei Absagen innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.
  • Unabhängig vom Zeitpunkt der Absage sind der Fotografin bzw. dem Fotografen bereits entstandene, nachweisbare Auslagen (z. B. Reisekosten, Location-Mieten, Material- oder Assistenzkosten) von der Kundin bzw. dem Kunden zu erstatten.
  • Der Fotograf behält sich vor, im Einzelfall kulante Regelungen zu treffen.

 

8. Haftung

8.1 Der Fotograf haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

8.2 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

9. Datenschutz

9.1 Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

9.2 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Fotografen enthalten.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen.

11. Aufbewahrungsdauer von Kundendaten und -fotos

11.1 Der Fotograf bewahrt personenbezogene Kundendaten für die Dauer des Vertragsverhältnisses und darüber hinaus für die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen auf. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten gelöscht, sofern keine weiteren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

11.2 Handels- und steuerrechtliche Unterlagen werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren aufbewahrt (§ 257 HGB, § 147 AO). Geschäftsbriefe und sonstige steuerrechtlich relevante Unterlagen werden für 6 Jahre aufbewahrt (§ 257 HGB, § 147 AO).

11.3 Die entstandenen Fotos werden bis zu 3 Jahre nach ihrer Erstellung aufbewahrt. Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Fotos nach Ablauf dieses Zeitraums oder auf Wunsch des Kunden zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.

12. Ausfall des Shootings

12.1 Ausfall wegen Krankheit des Kunden Sollte die Kundin bzw. der Kunde aus gesundheitlichen Gründen das Shooting nicht wahrnehmen können, ist dies dem Fotografen unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Bereits geleistete Anzahlungen bleiben für den Ersatztermin bestehen.

Der Fotograf ist berechtigt, im Krankheitsfall ein ärztliches Attest zu verlangen. Erfolgt die Absage ohne entsprechenden Nachweis oder weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, gelten die Regelungen aus Punkt 12.4 (Absage ohne triftigen Grund).

12.2 Ausfall durch Krankheit des Fotografen
Im Falle einer Erkrankung des Fotografen wird die Kundin bzw. der Kunde so früh wie möglich benachrichtigt. Es wird ein Ersatztermin vereinbart oder die bereits geleisteten Zahlungen werden auf Wunsch vollständig erstattet.

12.3 Wetterbedingter Ausfall
Bei Shootings im Freien behält sich der Fotograf das Recht vor, das Shooting aufgrund von widrigen Wetterbedingungen abzusagen. In diesem Fall wird ein neuer Termin vereinbart, ohne dass zusätzliche Kosten für die Kundin bzw. den Kunden entstehen. Alternativ kann, falls gewünscht und möglich, das Shooting an einem alternativen, wettergeschützten Ort stattfinden.

12.4 Absage durch die Kundin/den Kunden ohne triftigen Grund
Sagt die Kundin bzw. der Kunde den vereinbarten Termin ohne einen der in den Punkten 12.1 bis 12.3 genannten Gründe (Krankheit oder wetterbedingte Umstände) ab, gilt Punkt 7 Stornierung.